Für Mieter mit geringem Einkommen Richtwert
Wohngeld 2026 berechnen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietstufe und dem Einkommen nach Abzügen ab.
Ergebnis
| Posten | Satz | Betrag |
|---|
Erläuterung
Das Jahreseinkommen ist der Bruttolohn minus Werbungskosten (mindestens 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag), minus je 10 % für Steuern und Beiträge, minus Freibeträge. M ist die Miete bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente, zuzüglich der Heizkostenkomponente; für M und Y gelten Mindestwerte (Anlage 3). Kindergeld zählt nicht zum Einkommen. Die Werte gelten seit 1.1.2025.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Formel | 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) · Y) | Wohngeldgesetz, § 19 (Höhe des Wohngeldes) |
| Höchstbeträge der Miete | Anlage 1, je Mietstufe I–VII | Wohngeldgesetz, Anlage 1 (Höchstbeträge) |
| Heizkosten- und Klimakomponente | 1 Person: 110,40 € / 19,20 € | Wohngeldgesetz, § 12 (Höchstbeträge, Heizkosten- und Klimakomponente) |
| Pauschaler Abzug | je 10 % für Steuern, KV/PV und RV | Wohngeldgesetz, § 16 (pauschale Abzüge) |
| Mietstufen der Gemeinden | Wohngeldverordnung, Anlage | Wohngeldverordnung, Anlage (Mietstufen der Gemeinden) |
| Weitere Quelle | Wohngeldgesetz, Anlage 3 (Rechenschritte und Mindestwerte) | |
| Weitere Quelle | Wohngeldgesetz, § 17 (Freibeträge) | |
| Weitere Quelle | BMWSB – Wohngeld | |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.