Für Mieter mit geringem Einkommen Richtwert

Wohngeld 2026 berechnen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietstufe und dem Einkommen nach Abzügen ab.

Ihre Angaben

Steht in der Wohngeldverordnung (Anlage); große Städte meist IV bis VII.
Wohngeld-RechnerStand 2026

Ergebnis

Wohngeld pro Monat–
Berücksichtigte Höchstmiete (mit Klimakomponente)–
Monatliches Einkommen nach Abzügen–
PostenSatzBetrag

Erläuterung

Das Jahreseinkommen ist der Bruttolohn minus Werbungskosten (mindestens 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag), minus je 10 % für Steuern und Beiträge, minus Freibeträge. M ist die Miete bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente, zuzüglich der Heizkostenkomponente; für M und Y gelten Mindestwerte (Anlage 3). Kindergeld zählt nicht zum Einkommen. Die Werte gelten seit 1.1.2025.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Formel1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) · Y)Wohngeldgesetz, § 19 (Höhe des Wohngeldes)
Höchstbeträge der MieteAnlage 1, je Mietstufe I–VIIWohngeldgesetz, Anlage 1 (Höchstbeträge)
Heizkosten- und Klimakomponente1 Person: 110,40 € / 19,20 €Wohngeldgesetz, § 12 (Höchstbeträge, Heizkosten- und Klimakomponente)
Pauschaler Abzugje 10 % für Steuern, KV/PV und RVWohngeldgesetz, § 16 (pauschale Abzüge)
Mietstufen der GemeindenWohngeldverordnung, AnlageWohngeldverordnung, Anlage (Mietstufen der Gemeinden)
Weitere QuelleWohngeldgesetz, Anlage 3 (Rechenschritte und Mindestwerte)
Weitere QuelleWohngeldgesetz, § 17 (Freibeträge)
Weitere QuelleBMWSB – Wohngeld

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.