Für Beschäftigte und Arbeitgeber
Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde, ab 2027 14,60 €. Geben Sie Ihre Wochenstunden ein, um den Monatsbetrag zu sehen.
Ergebnis
Erläuterung
Der Monatsbetrag wird als Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12 berechnet (bei 40 Stunden 2.409,33 €). Ausnahmen gelten unter anderem für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten (§ 22 MiLoG). Tarifverträge können höhere Mindestlöhne vorsehen.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Mindestlohn ab 1.1.2026 | 13,90 € je Stunde | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1 |
| Mindestlohn ab 1.1.2027 | 14,60 € je Stunde | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1 |
| Minijob-Verdienstgrenze 2026 | 603 € im Monat | Bundesregierung – Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen (Minijob 603 €, Übergangsbereich bis 2.000 €) |
| Monatsbetrag | Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12 | Berechnungsweise |
| Weitere Quelle | Mindestlohngesetz, § 22 (persönlicher Anwendungsbereich) | |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.