Für Beschäftigte und Arbeitgeber

Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde, ab 2027 14,60 €. Geben Sie Ihre Wochenstunden ein, um den Monatsbetrag zu sehen.

Ihre Angaben

Mindestlohn 2026Stand 2026

Ergebnis

Mindestlohn pro Monat (brutto)–
Pro Stunde (brutto)–
Pro Jahr (brutto)–
Pro Monat ab 2027 (14,60 €)–

Erläuterung

Der Monatsbetrag wird als Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12 berechnet (bei 40 Stunden 2.409,33 €). Ausnahmen gelten unter anderem für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten (§ 22 MiLoG). Tarifverträge können höhere Mindestlöhne vorsehen.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Mindestlohn ab 1.1.202613,90 € je StundeFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1
Mindestlohn ab 1.1.202714,60 € je StundeFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1
Minijob-Verdienstgrenze 2026603 € im MonatBundesregierung – Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen (Minijob 603 €, Übergangsbereich bis 2.000 €)
MonatsbetragStundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12Berechnungsweise
Weitere QuelleMindestlohngesetz, § 22 (persönlicher Anwendungsbereich)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.