Für Beschäftigte und Arbeitgeber

Kündigungsfrist berechnen (§ 622 BGB)

Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate zum Monatsende.

Ihre Angaben

Wer kündigt?
KündigungsfristStand 2026

Ergebnis

Ende des Arbeitsverhältnisses–
Kündigungsfrist–
Betriebszugehörigkeit bei Zugang–

Erläuterung

Tarifverträge können andere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 BGB), Arbeitsverträge längere. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Eine mögliche Abfindung berechnet der Abfindungsrechner.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Grundkündigungsfrist4 Wochen zum 15. oder MonatsendeBGB, § 622 (Kündigungsfristen)
Arbeitgeber, ab 2 / 5 / 8 / 10 Jahren1 / 2 / 3 / 4 Monate zum MonatsendeBGB, § 622 (Kündigungsfristen)
Arbeitgeber, ab 12 / 15 / 20 Jahren5 / 6 / 7 Monate zum MonatsendeBGB, § 622 (Kündigungsfristen)
Probezeit2 WochenBGB, § 622 (Kündigungsfristen)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.