Für Beschäftigte und Arbeitgeber
Kündigungsfrist berechnen (§ 622 BGB)
Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate zum Monatsende.
KündigungsfristStand 2026
Ergebnis
Ende des Arbeitsverhältnisses–
Kündigungsfrist–
Betriebszugehörigkeit bei Zugang–
Erläuterung
Tarifverträge können andere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 BGB), Arbeitsverträge längere. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Eine mögliche Abfindung berechnet der Abfindungsrechner.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Grundkündigungsfrist | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | BGB, § 622 (Kündigungsfristen) |
| Arbeitgeber, ab 2 / 5 / 8 / 10 Jahren | 1 / 2 / 3 / 4 Monate zum Monatsende | BGB, § 622 (Kündigungsfristen) |
| Arbeitgeber, ab 12 / 15 / 20 Jahren | 5 / 6 / 7 Monate zum Monatsende | BGB, § 622 (Kündigungsfristen) |
| Probezeit | 2 Wochen | BGB, § 622 (Kündigungsfristen) |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.