Für Beschäftigte
Teilzeit: Netto bei weniger Stunden
Wer Stunden reduziert, verliert netto meist weniger als brutto, weil die Lohnsteuer progressiv ist. Vergleichen Sie Ihr Netto bei voller und reduzierter Stundenzahl.
Teilzeit-RechnerStand 2026
Ergebnis
Netto künftig (Monat)–
Unterschied netto pro Monat–
Brutto künftig–
Netto im Verhältnis zu heute–
| Posten | Satz | Betrag |
|---|
Erläuterung
Beide Netto-Beträge rechnen wir vollständig mit Lohnsteuer (PAP 2026), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Nicht berücksichtigt: Auswirkungen auf Rente, Arbeitslosengeld und Elterngeld, die vom Bruttolohn abhängen.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit | nach 6 Monaten, Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten | Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 8 |
| Brutto künftig | Brutto × neue / bisherige Wochenstunden | Berechnungsweise |
| Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag | amtlicher Programmablaufplan 2026 | BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025) |
| Kirchensteuer | 8 % (BY, BW) bzw. 9 % der Lohnsteuer | EKD – Kirchensteuer: Hebesatz 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohn- und Einkommensteuer |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.