Für Beschäftigte

Teilzeit: Netto bei weniger Stunden

Wer Stunden reduziert, verliert netto meist weniger als brutto, weil die Lohnsteuer progressiv ist. Vergleichen Sie Ihr Netto bei voller und reduzierter Stundenzahl.

Ihre Angaben

Wirkt nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Leer = durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Teilzeit-RechnerStand 2026

Ergebnis

Netto künftig (Monat)–
Unterschied netto pro Monat–
Brutto künftig–
Netto im Verhältnis zu heute–
PostenSatzBetrag

Erläuterung

Beide Netto-Beträge rechnen wir vollständig mit Lohnsteuer (PAP 2026), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Nicht berücksichtigt: Auswirkungen auf Rente, Arbeitslosengeld und Elterngeld, die vom Bruttolohn abhängen.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeitnach 6 Monaten, Betrieb mit mehr als 15 BeschäftigtenTeilzeit- und Befristungsgesetz, § 8
Brutto künftigBrutto × neue / bisherige WochenstundenBerechnungsweise
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlagamtlicher Programmablaufplan 2026BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)
Kirchensteuer8 % (BY, BW) bzw. 9 % der LohnsteuerEKD – Kirchensteuer: Hebesatz 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohn- und Einkommensteuer

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.