Für Beschäftigte und Arbeitgeber

Weihnachtsgeld 2026: Was bleibt netto?

Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt oder Prämie sind ein sonstiger Bezug: Die Lohnsteuer wird mit der Jahrestabelle berechnet, Beiträge fallen bis zur anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze an.

Ihre Angaben

Wirkt nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Leer = durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Weihnachtsgeld nettoStand 2026

Ergebnis

Netto vom Weihnachtsgeld–
Steuern auf die Zahlung–
Sozialabgaben auf die Zahlung–
Kosten Arbeitgeber–
PostenSatzBetrag

Erläuterung

Annahmen: Auszahlung im Dezember, ganzjährig beschäftigt mit dem angegebenen Monatslohn, voraussichtlicher Jahreslohn = 12 × Monatslohn. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Bezug berechnet der PAP 2026 (Eingaben SONSTB und JRE4). Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht; er folgt aus Tarif- oder Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Lohnsteuer auf sonstige BezügeJahrestabelle mit und ohne Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG)EStG, § 39b Abs. 3 (sonstige Bezüge)
Beiträge auf Einmalzahlungenbis zur anteiligen Jahres-BBG (§ 23a SGB IV)SGB IV, § 23a (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt)
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlagamtlicher Programmablaufplan 2026BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)
Kirchensteuer8 % (BY, BW) bzw. 9 % der LohnsteuerEKD – Kirchensteuer: Hebesatz 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohn- und Einkommensteuer
Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV und RV/AV (Monat)5.812,50 € / 8.450 €Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, §§ 1, 2, 4
Weitere QuelleBMF – Schnittstelle des Lohn- und Einkommensteuerrechners (Prüfung: 234 Fälle, 2.808 Werte, 0 Abweichungen)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.