Für Arbeitgeber

Arbeitgeberkosten 2026 berechnen

Vom Bruttolohn zu den Gesamtkosten: Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026, plus Umlagen. Für gesetzlich Krankenversicherte; Minijob und Midijob werden erkannt.

Ihre Angaben

Nur für die Pflegeversicherung in Sachsen von Bedeutung.
Leer = durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Nur bei bis zu 30 Beschäftigten; Satz je Krankenkasse. Leer = nicht gerechnet.
Pflicht für alle Arbeitgeber; Satz je Krankenkasse. Leer = nicht gerechnet.
Branchenabhängig. Leer = nicht gerechnet.
ArbeitgeberkostenStand 2026

Ergebnis

Gesamtkosten Arbeitgeber (Monat)–
Arbeitgeberanteile und Umlagen–
Gesamtkosten pro Jahr (12 Monate)–
Art der Beschäftigung–
PostenSatzBetrag

Erläuterung

Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte, auch den Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Beschäftigte allein. Nicht gerechnet: betriebliche Altersversorgung, Sachbezüge, Einmalzahlungen und private Krankenversicherung.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Krankenversicherung: allgemeiner Satz + Zusatzbeitrag14,6 % + 2,9 %SGB V, § 241 (allgemeiner Beitragssatz)
Renten- / Arbeitslosenversicherung18,6 % / 2,6 %BMAS – Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und Faktor F 2026 (BAnz AT 18.12.2025 B5)
Pflegeversicherung (kinderlos +0,6 %, ab 2 Kindern −0,25 % je Kind)3,6 %Bundesgesundheitsministerium – Finanzierung der Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV und RV/AV (Monat)5.812,50 € / 8.450 €Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, §§ 1, 2, 4
Insolvenzgeldumlage0,15 %Minijob-Zentrale – Der gewerbliche Minijob: Beiträge, Umlagen und Steuern
Übergangsbereich / Faktor F603,01 €–2.000 € / 0,6619BMAS – Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und Faktor F 2026 (BAnz AT 18.12.2025 B5)
Weitere QuelleSGB IV, § 20 (Übergangsbereich)
Weitere QuelleBMG – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.