Für Beschäftigte und Arbeitgeber Richtwert
Krank: Entgeltfortzahlung und Krankengeld 2026
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos.
Ergebnis
| Posten | Satz | Betrag |
|---|
Erläuterung
Richtwert: Für sechs Wochen setzen wir 6 × Monatslohn × 3 / 13 an. Das Krankengeld je Kalendertag ist 70 % von Brutto / 30 (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze), begrenzt auf 90 % des Nettos / 30; davon gehen die Versichertenanteile zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Einmalzahlungen der letzten 12 Monate erhöhen das Krankengeld etwas (§ 47 Abs. 2 SGB V) und sind hier nicht berücksichtigt. Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V).
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung | bis 6 Wochen, 100 %, nach 4 Wochen Beschäftigung | Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), § 3 |
| Krankengeld | 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettos | SGB V, § 47 (Höhe des Krankengeldes) |
| Beiträge vom Krankengeld (Versichertenanteil) | RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV wie Arbeitnehmeranteil | SGB VI, § 170 (Beitragstragung bei Krankengeld) |
| Erstattung U1 (kleine Betriebe) | bis 80 % des fortgezahlten Entgelts | Aufwendungsausgleichsgesetz, § 1 (U1-Erstattung) |
| Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV und RV/AV (Monat) | 5.812,50 € / 8.450 € | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, §§ 1, 2, 4 |
| Weitere Quelle | Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), § 4 (Höhe) | |
| Weitere Quelle | SGB V, § 48 (Dauer des Krankengeldes) | |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.