Für Auftraggeber und Freelancer Richtwert

Scheinselbstständigkeit prüfen: Checkliste

Eine Beschäftigung liegt vor, wenn jemand nach Weisungen arbeitet und in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Kreuzen Sie an, was auf Ihren Auftrag zutrifft.

Ihre Angaben

Merkmale für eine Beschäftigung
Merkmale für Selbstständigkeit
Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger
Check ScheinselbstständigkeitStand 2026

Ergebnis

Tendenz–
Merkmale Beschäftigung–
Merkmale Selbstständigkeit–
Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI möglich–

Erläuterung

Wird nachträglich eine Beschäftigung festgestellt, muss der Auftraggeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in der Regel für bis zu vier Jahre nachzahlen, bei Vorsatz für bis zu 30 Jahre (§ 25 SGB IV). Die Checkliste fasst die Merkmale zusammen, die Rechtsprechung und Rentenversicherung prüfen; sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
BeschäftigungWeisungen und EingliederungSGB IV, § 7 (Beschäftigung)
StatusfeststellungAntrag bei der Clearingstelle der DRVSGB IV, § 7a (Statusfeststellung)
Rentenversicherungspflicht Selbstständigerein Auftraggeber, keine versicherungspflichtigen AngestelltenSGB VI, § 2 Satz 1 Nr. 9
Weitere QuelleDeutsche Rentenversicherung – Statusfeststellung
Weitere QuelleSGB IV, § 25 (Verjährung)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.