Für Auftraggeber und Freelancer Richtwert
Scheinselbstständigkeit prüfen: Checkliste
Eine Beschäftigung liegt vor, wenn jemand nach Weisungen arbeitet und in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Kreuzen Sie an, was auf Ihren Auftrag zutrifft.
Ergebnis
Erläuterung
Wird nachträglich eine Beschäftigung festgestellt, muss der Auftraggeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in der Regel für bis zu vier Jahre nachzahlen, bei Vorsatz für bis zu 30 Jahre (§ 25 SGB IV). Die Checkliste fasst die Merkmale zusammen, die Rechtsprechung und Rentenversicherung prüfen; sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Beschäftigung | Weisungen und Eingliederung | SGB IV, § 7 (Beschäftigung) |
| Statusfeststellung | Antrag bei der Clearingstelle der DRV | SGB IV, § 7a (Statusfeststellung) |
| Rentenversicherungspflicht Selbstständiger | ein Auftraggeber, keine versicherungspflichtigen Angestellten | SGB VI, § 2 Satz 1 Nr. 9 |
| Weitere Quelle | Deutsche Rentenversicherung – Statusfeststellung | |
| Weitere Quelle | SGB IV, § 25 (Verjährung) | |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.