Für Beschäftigte

Brutto-Netto-Rechner 2026

Ihr Nettolohn 2026 auf den Cent: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Kirchensteuer nach Bundesland und die Sozialversicherungsbeiträge 2026.

Ihre Angaben

Wirkt nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Leer = durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Brutto-Netto-RechnerStand 2026

Ergebnis

Netto pro Monat–
Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer)–
Sozialversicherung Arbeitnehmer–
Netto pro Jahr (12 × Monat)–
PostenSatzBetrag

Erläuterung

Die Lohnsteuer folgt Schritt für Schritt dem amtlichen Programmablaufplan 2026 (PAP), den auch Lohnprogramme verwenden. Wir haben ihn automatisch aus dem XML-Pseudocode des Bundesfinanzministeriums übernommen und mit 234 Fällen (alle Steuerklassen, Kinder, Kirchensteuer, Pflegezuschläge, Jahres-, Wochen- und Tageslohn) gegen den amtlichen Rechner geprüft: keine Abweichung. Nicht berücksichtigt: private Krankenversicherung, Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, Faktorverfahren und geldwerte Vorteile.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlagamtlicher Programmablaufplan 2026BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)
Kirchensteuer8 % (BY, BW) bzw. 9 % der LohnsteuerEKD – Kirchensteuer: Hebesatz 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohn- und Einkommensteuer
Krankenversicherung: allgemeiner Satz + Zusatzbeitrag14,6 % + 2,9 %SGB V, § 241 (allgemeiner Beitragssatz)
Renten- / Arbeitslosenversicherung18,6 % / 2,6 %BMAS – Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und Faktor F 2026 (BAnz AT 18.12.2025 B5)
Pflegeversicherung (kinderlos +0,6 %, ab 2 Kindern −0,25 % je Kind)3,6 %Bundesgesundheitsministerium – Finanzierung der Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV und RV/AV (Monat)5.812,50 € / 8.450 €Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, §§ 1, 2, 4
Grundfreibetrag / Kinderfreibetrag (beide Eltern)12.348 € / 9.756 €BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)
Freigrenze Solidaritätszuschlag (Jahressteuer)20.350 €, EinzelveranlagungBMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)
Prüfung unserer Umsetzung234 Fälle gegen die BMF-Schnittstelle: 0 AbweichungenBMF – Schnittstelle des Lohn- und Einkommensteuerrechners (Prüfung: 234 Fälle, 2.808 Werte, 0 Abweichungen)
Weitere QuelleEStG, § 32a (Einkommensteuertarif)
Weitere QuelleSolidaritätszuschlaggesetz, §§ 3, 4
Weitere QuelleBMG – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.