Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
Steuerklassenwahl 2026: IV/IV oder III/V?
Ehepaare wählen zwischen IV/IV und III/V. Die Wahl ändert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug; die endgültige Steuer ergibt sich in der gemeinsamen Steuererklärung.
Ergebnis
| Steuerklassen A / B | Netto A + B | Zusammen |
|---|
Erläuterung
Wir rechnen für jede Kombination beide Monatslöhne vollständig nach dem PAP 2026. III/V lohnt sich im Monat meist, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Steuer genauer, ist hier aber nicht gerechnet. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Arbeitslosengeld hängen ebenfalls von der Steuerklasse ab.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Steuerklassen für Ehegatten | III/V oder IV/IV (auch mit Faktor) | EStG, § 38b (Lohnsteuerklassen) |
| Pflichtveranlagung | bei III/V oder IV mit Faktor | EStG, § 46 (Veranlagung bei Arbeitnehmern) |
| Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag | amtlicher Programmablaufplan 2026 | BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025) |
| Kirchensteuer | 8 % (BY, BW) bzw. 9 % der Lohnsteuer | EKD – Kirchensteuer: Hebesatz 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohn- und Einkommensteuer |
| Weitere Quelle | EStG, § 26 (Veranlagung von Ehegatten) | |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.