Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner

Steuerklassenwahl 2026: IV/IV oder III/V?

Ehepaare wählen zwischen IV/IV und III/V. Die Wahl ändert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug; die endgültige Steuer ergibt sich in der gemeinsamen Steuererklärung.

Ihre Angaben

Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Leer = durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Steuerklassen-RechnerStand 2026

Ergebnis

Höchstes gemeinsames Netto–
Gemeinsames Netto pro Monat–
Unterschied zur ungünstigsten Wahl–
Steuerklassen A / BNetto A + BZusammen

Erläuterung

Wir rechnen für jede Kombination beide Monatslöhne vollständig nach dem PAP 2026. III/V lohnt sich im Monat meist, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Steuer genauer, ist hier aber nicht gerechnet. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Arbeitslosengeld hängen ebenfalls von der Steuerklasse ab.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Steuerklassen für EhegattenIII/V oder IV/IV (auch mit Faktor)EStG, § 38b (Lohnsteuerklassen)
Pflichtveranlagungbei III/V oder IV mit FaktorEStG, § 46 (Veranlagung bei Arbeitnehmern)
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlagamtlicher Programmablaufplan 2026BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)
Kirchensteuer8 % (BY, BW) bzw. 9 % der LohnsteuerEKD – Kirchensteuer: Hebesatz 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohn- und Einkommensteuer
Weitere QuelleEStG, § 26 (Veranlagung von Ehegatten)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.