Für Beschäftigte und Arbeitgeber

Überstunden: Brutto, Netto und Kosten

Aus Monatslohn und Wochenstunden ergibt sich der Stundenlohn. Wir rechnen die bezahlten Überstunden mit Ihrem Zuschlag dazu und zeigen, was netto mehr bleibt und was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt.

Ihre Angaben

Nur wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag einen Zuschlag vorsehen; gesetzlich gibt es keinen.
Wirkt nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Leer = durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
ÜberstundenStand 2026

Ergebnis

Netto mehr in diesem Monat–
Brutto für die Überstunden–
Davon bleibt netto–
Stundenlohn (brutto)–
Mehrkosten Arbeitgeber–

Erläuterung

Netto rechnen wir als Differenz zweier vollständiger Lohnabrechnungen: Monatslohn mit und ohne Überstunden, jeweils mit Lohnsteuer nach dem PAP 2026 und Sozialabgaben. Weil die Lohnsteuer progressiv ist, bleibt von den Überstunden meist ein kleinerer Anteil als vom normalen Lohn. Ob Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Stundenlohn aus MonatslohnMonatslohn × 3 / (13 × Wochenstunden)Berechnungsweise
Höchstarbeitszeit8 Stunden pro Werktag, bis 10 mit AusgleichArbeitszeitgesetz, § 3
Steuerfreie Zuschläge (nur Nacht, Sonntag, Feiertag)25 % / 50 % / 125 % / 150 %EStG, § 3b (Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit)
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlagamtlicher Programmablaufplan 2026BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)
Kirchensteuer8 % (BY, BW) bzw. 9 % der LohnsteuerEKD – Kirchensteuer: Hebesatz 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohn- und Einkommensteuer
Weitere QuelleBMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.