Für Beschäftigte und Arbeitgeber

Minijob und Midijob 2026: Abgaben und Netto

Bis 603 € im Monat ist ein Minijob mit Pauschalabgaben, von 603,01 € bis 2.000 € gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduziertem Arbeitnehmeranteil.

Ihre Angaben

Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Leer = durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Minijob und MidijobStand 2026

Ergebnis

Art der Beschäftigung–
Netto pro Monat–
Sozialabgaben des Beschäftigten–
Abgaben des Arbeitgebers–
Gesamtkosten Arbeitgeber–

Erläuterung

Im Übergangsbereich wird der Gesamtbeitrag aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet; der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von fast null bei 603,01 € bis zum vollen Anteil bei 2.000 €. Bei Minijobs im Privathaushalt gelten andere Sätze.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Minijob-Verdienstgrenze603 € im MonatBundesregierung – Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen (Minijob 603 €, Übergangsbereich bis 2.000 €)
Minijob Arbeitgeber: KV / RV / Pauschsteuer13 % / 15 % / 2 %Minijob-Zentrale – Der gewerbliche Minijob: Beiträge, Umlagen und Steuern
Minijob: Umlagen U1 / U2 / Insolvenzgeld0,8 % / 0,22 % / 0,15 %Minijob-Zentrale – Der gewerbliche Minijob: Beiträge, Umlagen und Steuern
Minijob: Eigenanteil Rentenversicherung3,6 %Minijob-Zentrale – Der gewerbliche Minijob: Beiträge, Umlagen und Steuern
Übergangsbereich603,01 €–2.000 €SGB IV, § 20 (Übergangsbereich)
Faktor F 20260,6619BMAS – Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und Faktor F 2026 (BAnz AT 18.12.2025 B5)
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlagamtlicher Programmablaufplan 2026BMF – Programmablaufplan 2026 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (XML-Pseudocode Lohnsteuer2026, Version 1.0, Stand 23.10.2025)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.