Für Beschäftigte
Entfernungspauschale 2026 (Pendlerpauschale)
Seit 2026 gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,38 €, ab dem ersten Kilometer. Höchstens 4.500 € im Jahr, außer mit eigenem oder überlassenem Auto.
EntfernungspauschaleStand 2026
Ergebnis
Entfernungspauschale im Jahr–
Pro Arbeitstag–
Erläuterung
Die Pauschale ist ein Werbungskostenabzug in der Einkommensteuererklärung, keine Zahlung des Arbeitgebers. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale ab 2026 | 0,38 € je vollem Kilometer, ab dem 1. km | EStG, § 9 (Entfernungspauschale) |
| Höchstbetrag ohne eigenes Auto | 4.500 € im Jahr | EStG, § 9 (Entfernungspauschale) |
| Hinweis Lohnsteuer-Handbuch 2026 | unbefristet ab 1.1.2026 | BMF – Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 14 (Entfernungspauschalen) |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | EStG, § 9a (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.