Für Beschäftigte

Entfernungspauschale 2026 (Pendlerpauschale)

Seit 2026 gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,38 €, ab dem ersten Kilometer. Höchstens 4.500 € im Jahr, außer mit eigenem oder überlassenem Auto.

Ihre Angaben

EntfernungspauschaleStand 2026

Ergebnis

Entfernungspauschale im Jahr–
Pro Arbeitstag–

Erläuterung

Die Pauschale ist ein Werbungskostenabzug in der Einkommensteuererklärung, keine Zahlung des Arbeitgebers. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage.

Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.

Quellen und verwendete Werte

GrößeWertQuelle
Entfernungspauschale ab 20260,38 € je vollem Kilometer, ab dem 1. kmEStG, § 9 (Entfernungspauschale)
Höchstbetrag ohne eigenes Auto4.500 € im JahrEStG, § 9 (Entfernungspauschale)
Hinweis Lohnsteuer-Handbuch 2026unbefristet ab 1.1.2026BMF – Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 14 (Entfernungspauschalen)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €EStG, § 9a (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)

Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.