Für Beschäftigte Richtwert
Arbeitslosengeld I 2026: Höhe berechnen
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % (mit Kind 67 %) des Leistungsentgelts: tägliches Brutto der letzten 12 Monate minus 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.
Ergebnis
| Posten | Satz | Betrag |
|---|
Erläuterung
Wir teilen das Brutto der letzten 12 Monate durch 365 Tage und rechnen Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag mit dem PAP 2026 für einen Tageslohn. Die Anspruchsdauer (6 bis 24 Monate) hängt von Versicherungszeit und Alter ab und ist hier nicht berechnet. Die genaue Tagesberechnung der Agentur für Arbeit haben wir nicht gegen amtliche Beispiele geprüft; deshalb ist das Ergebnis ein Richtwert.
Hinweis: Richtwert, keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Berechnung beruht auf den allgemeinen gesetzlichen Regeln und den für 2026 veröffentlichten Werten. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regeln vorsehen.
Quellen und verwendete Werte
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Höhe | 60 % / 67 % des Leistungsentgelts | SGB III, § 149 (Höhe Arbeitslosengeld) |
| Bemessungsentgelt | Brutto im Bemessungsrahmen (12 Monate) / Tage, bis zur BBG | SGB III, § 151 (Bemessungsentgelt) |
| Leistungsentgelt | − 20 % SV-Pauschale − Lohnsteuer − Soli | SGB III, § 153 (Leistungsentgelt) |
| Monat | 30 Tage | SGB III, § 154 (Berechnung und Leistung) |
| Weitere Quelle | Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld | |
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.